83098 Brannenburg
Immobilientyp: Zweifamilienhaus, Haus
Balkon / Terrasse
unterkellert
Das zum Verkauf stehende Zweifamilienhaus befindet sich in gefragter, sonniger und zentraler Lage von Branneburg.
Das Grundstück ist mit einem freistehenden Zweifamilienhaus mit zwei Wohnungen, je einer Wohnung pro Geschoss bebaut. Das Dachgeschoss
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ist zu ca. einem Drittel ausgebaut. Das Gebäude verfügt über ein Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und teilausgebautem Dachgeschoss (Speicher - Raumreserve - Arbeitszimmer).
Der Zugang zum Gebäude erfolgt an der Ostseite. Dort befinden sich der Eingangsbereich, das Treppenhaus sowie der Zugang zur Wohnung im Erdgeschoss.
Zufahrt und Zuwegung erfolgen an der Nordseite des Garagengebäudes.
Das Dach ist als Satteldach ausgebildet. Die Doppelgarage ist östlich des Wohngebäudes errichtet und verfügt über eine Grundfläche (überbaute Fläche) von ca. 29 m². Der Schuppen befindet sich im rückwärtigen Gartenbereich an der südöstlichen Grundstücksseite und verfügt über eine Grundfläche (überbaute Fläche) von ca. 20
83253 Rimsting
Immobilientyp: Gewerbegrundstück, Grundstück
Die Vermarktung des Grundstücks im Erbbaurecht erfolgt im Vergabeverfahren.
Beim Vergabeverfahren können Sie Ihr Angebot individuell abgeben. Sie bieten dabei auf den jährlichen Erbbauzins (wertgesichert). Der jährliche Mindesterbbauzins
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beträgt 14,53 €/m².
Somit liegt dieser Erbbauzins für das Grundstück mit 413 m² bei 6000,-€ jährlich.
Der Erbbauzins ist wertgesichert & wird alle 3 Jahre an den Verbraucherpreisindex angepasst.
Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück mit 413 m² Gesamtfläche. Es befindet sich in beliebter Lage in Rimsting. Bebaubarkeit (Maß der baulichen Nutzung): max. Grundflächenzahl =0,20;
max. Geschossflächenzahl =0,40; max. Wandhöhe =6m; max. Firsthöhe =8m;
max. Zahl der Wohneinheiten für das zu errichtende Gebäude 2.
Erschließungskosten i.H. v. 16.073,72 € muss der Erbbaurechtsnehmer tragen. Art, Umfang & Kosten für weitere Erschließungsmaßnahmen, Herstellungsbeiträge & Anschlusskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer